Call | Artist in Residence – Teilnahmebedingungen

 

Veranstalter
Der Verein „IG F23 – Verein für soziale, kommunikative und kulturelle Impulse“, ZVR: 242200824 (im Folgenden F23 oder Veranstalter genannt) fungiert als Auslober des Calls für eine Residency im F23. Durch das Einreichen einer Arbeit werden diese Teilnahmebedingungen vom/n der EinreicherIn (im Folgenden EinreicherIn oder TeilnehmerIn genannt) akzeptiert. F23 ist nicht der Anbieter der von den Teilnehmern eingereichten Arbeiten. Die Arbeiten werden ausschließlich vom jeweiligen Einreicher zur Verfügung gestellt.


Inhaltliche Anforderung
Beim "Call | Artist in Residence" soll von den Einreichern

eine repräsentative Arbeit des künstlerischen Schaffens



als Beitrag eingereicht werden.

Grundsätzlich nicht erlaubt sind:

Sexuell anstößiges Material, Pornografie.
Beiträge, die hasserfüllt sind, andere schikanieren oder diffamierend oder diskriminierend sind.
Beiträge, die Schusswaffen, Messer oder andere Waffen zeigen bzw. in die Handlung einbauen.
Beiträge, die unrechtmäßige Handlung, extreme oder echte Gewalt, Selbstbeschädigung oder Tierquälerei zeigen oder fördern.
Beiträge, die verfassungsrechtlich verbotene Symbole enthalten.
Beiträge, die Rechte Dritter (Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht) verletzen.

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Teilnehmen können Personen ab 18 Jahren, die an einer Kunsthochschule inskribiert sind. F23 behält sich das Recht vor, TeilnehmerInnen vom Wettbewerb auszuschließen, die gegen die oben genannten Teilnahmebedingungen verstoßen. Jede/r TeilnehmerIn hat F23 seine Identität durch angemessene Nachweise (z.B. Inskriptionsbestätigung, Meldebescheinigung) nachzuweisen. Für den Fall, dass derartige Nachweise nicht rechtzeitig erbracht werden, kann dies zum Ausschluss vom Call oder zum Verlust der Gewinnberechtigung führen. Darüber hinaus von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
- Gewinnspielagenturen und sonstige automatisch generierte Massenteilnahmen und –zusendungen
- TeilnehmerInnen, die versuchen, den Verlauf des Calls zu stören oder zu manipulieren, sowie TeilnehmerInnen, die versuchen, sich durch die Verwendung unerlaubter Hilfsmittel einen Vorteil zu verschaffen.

 

Teilnahme
Ein Beitrag nimmt am Call teil, wenn der Beitrag persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung im F23, Gastgebgasse 4, 1230 Wien abgegeben oder per Post an IG F23, Gastgebgasse 4/1/1, 1230 Wien geschickt wird. Mit dem Einreichen werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert. Eingereichte Beiträge erscheinen ggf. in der Galerie von www.f23.at, auf der Facebookseite von F23, dem Instagram-Account von F23 und im F23-Youtube Channel. F23 kann den Call ohne detaillierte Angabe von Gründen jederzeit beenden. Die weitere Nutzung der Videos ist dann für den Veranstalter ausgeschlossen. Eine Aufwandsentschädigung für den/die TeilnehmerInnen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. F23 macht sich die eingereichten Beiträge nicht zu Eigen. Sobald F23 entsprechende Kenntnis erlangt, können einzelne Beiträge von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die Community-Guidelines oder gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter nach eigenem Ermessen das Recht vor, einzelne Beiträge auch dann vom Call auszuschließen, wenn diese gegen die Regeln des guten Geschmacks verstoßen, das Thema verfehlen oder dem Call nicht förderlich sind. F23 ist nicht verpflichtet, die Gründe für einen Ausschluss mitzuteilen. Jeder/e TeilnehmerIn darf nur ein Kunstwerk einreichen. Für den Fall, dass ein Beitrag gegen geltendes Recht verstößt, stellt der/die EinreicherIn F23 von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, F23 alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen.


Rechteeinräumung
Der/die EinreicherIn räumt F23 das Recht ein, die vom/von der EinreicherIn eingeräumten Rechte an den Kunstwerken auf Dritte zu übertragen oder Unterlizenzen daran einzuräumen. Der/die EinreicherIn bestätigt und gewährleistet gegenüber F23, dass er/sie über sämtliche der oben genannten Rechte in Bezug auf die von ihm/ihr eingereichten Kunstwerke verfügt und diese F23 ohne die Verletzung von Rechten Dritter, gleich welcher Art, einräumen kann. Falls er/sie selbst nicht RechteinhaberIn bezüglich des eingereichten Kunstwerks ist, garantiert er/sie, alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen, Vollmachten und Befugnisse wirksam eingeholt zu haben. Für den Fall, dass sein/ihr Kunstwerk gegen die vorgenannten Anforderungen verstößt, stellt der/die EinreicherIn F23 von jeglicher daraus resultierender Haftung gegenüber Dritten frei und erklärt sich damit einverstanden, F23 alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Bei einer (vorzeitigen) Beendigung von „Call | artist in residence“ bleiben die Rechte beim/bei der EinreicherIn.

 

Bewertung durch Publikumsvoting
Die Frist zur Abgabe der Arbeit ist der 22. Februar 2026. Alle eingereichten Arbeiten werden gemeinsam im Rahmen einer Ausstellung am 26.02., 28.02. und 01.03.2026 im F23 präsentiert. Jeder/e BesucherIn bekommt beim Besuch der Ausstellung einen Stimmzettel und kann Punkte verteilen und zwar 3 Punkte für den Favoriten, 2 Punkte für den zweiten Favortien und 1 Punkt für den dritten Favoriten. Nach Ende der Ausstellung werden alle Punkte zusammengezählt und damit der/die stimmensärkste KünstlerIn ermittelt, der/die ein Atelier für ein Semester von F23 zur Verfügung gestellt bekommen. Die Bekanntgabe erfolgt per E-Mail an den/die EinreicherIn, auf der Facebookseite und dem Instagram-Account von F23.
Einen Rechtsanspruch auf Gewinnerteilung gibt es zu keiner Zeit.

 

Gewinn
Der Gewinn von „Call | Artist in Residence“ ist die kostenfreie Nutzung des "atelier.zwei" im F23, Gastgebgasse 4, 1230 Wien für den Zeitraum 15. März 2026 - 15. September 2026. Heizung bzw. Kühlung, Strom und Internet werden ebenfalls kostenfrei zur Verfügung gestellt. Es wird ein Nutzungsvertrag über den angegeben Zeitraum erstellt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. GewinnerInnen werden zeitnah über durch die angegebenen Kontaktinformationen benachrichtigt und dürfen um Bestätigung der Annahme des Gewinns gebeten werden. Bestätigt ein/e GewinnerIn die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Benachrichtigung, verfällt der Gewinn. Der/die TeilnehmerIn ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten verantwortlich. Falls GewinnerInnen aufgrund unvollständiger oder falscher Kontaktdaten (z.B. per E-Mail, Post) nicht erreicht werden können, geht dies zu deren Lasten. Eine Auszahlung des Gewinns anders als bestimmt, z.B. in bar, in Sachwerten, deren Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein/e TeilnehmerIn kann auf den Gewinn verzichten. Die Übergabe des Gewinns wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt. F23 darf TeilnehmerInnen per E-Mail kontaktieren, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung von „Call | Artist in Residence“ erforderlich ist.

 

Haftung
In Hinblick auf die Durchführung von „Call | Artist in Residence“ haftet F23 begrenzt, es gelten die vor Ort üblichen Nutzungsbedingungen und die Hausordnung. F23 haftet zudem nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von F23 oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. F23 haftet zudem bei Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“, d.h. einer solchen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf). Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist diese Haftung jedoch begrenzt auf die typischen und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schäden.

 

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. Es gilt das Recht der Republik Österreich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Wien.